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Allgemeine Verpackungsvorschriften

  1. Präambel

    Diese Verpackungsvorschrift gilt für alle Lieferanten und internen Bereiche der Wicke GmbH + Co. KG – nachstehend Wicke genannt – und soll dazu führen, einen rationellen und störungsfreien Materialfluss vom Lieferanten bis zum Verbraucherort zu gewährleisten. Primäre Ziele sind:

    • optimale Behälter- und Verpackungsgestaltung
    • abgestimmte Mengeninhalte
    • standardisierte Abmessungen
  2. Verpackungsarten

    In der logistischen Kette vom Lieferanten bis zum Verbraucherort werden folgende Verpackungsarten eingesetzt, wobei prinzipiell der Verpacker / Versender für die Anlieferqualität des Packgutes haftet:

    • Mehrweg-Verpackungen
    • Holz-Europaletten 1200 x 800 x 150 mm
    • Gitterboxpaletten 1240 x 840 x 970 mm Gewicht, 85 kg
    • Chemie-Paletten CP-9 1140 x 1140 mm
    • Einweg-Verpackungen
    • Einweg-Kartonagen
    • Einweg-Paletten Max. 1200 x 800 x 150 mm
    • Einweg-Verpackungshilfsmittel
    • Verpackungen für Bleche, Rohre und Stabstähle
    • Bund-Länge max. 6200 mm, Gewicht max. 2500 kg

    Nur ein Artikel pro Bund

    Wicke bevorzugt Mehrweg-Ladungsträger gegenüber Einweg-Verpackungen.

  3. Anforderungen an die Verpackung

    Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

    • Teileschutz
    • optimaler Füllgrad der Packmittel
    • Maximalgewicht von 15 kg je Verpackungseinheit (ausgenommen Gitterboxpaletten und Sonderverpackungen; hier sind spezielle Vereinbarungen notwendig)
    • Schüttgut sowie schmutzempfindliche und schmutz- oder ölbehaftete Teile sind vorab in PE-Beutel (passend für Behältnisse 400x300x180 mm) zu verpacken. Gegebenenfalls sind hier auch kleinere Einheiten in gleichbleibenden Gebindegrößen erlaubt.
    • Standardabmessungen entsprechend Euro-Norm-Maßen
    • Stapelfähigkeit
    • handlingsgerechter Aufbau
    • Bildung rationeller Ladeeinheiten
    • Transportsicherung
    • problemlose Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch Flurförderzeuge
    • recyclingfähige Materialien
  4. Verpackungsrecycling und Abfallvermeidung

    Die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen der Umweltgesetzgebung und auch die der Wicke GmbH + Co. KG sind zu berücksichtigen.

    • Verpackungsabfallvermeidung: Verpackungsabfall ist auf das unmittelbar notwendige Maß zu beschränken.
    • Verpackungsverminderung: Mehrweg- und Einwegverpackung ist nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu definieren.
    • Verpackungsverwertung: Mehrweg- und Einwegverpackung muss umweltverträglich verwertet werden können.
  5. Transport- / Packmittelauswahl und Verpackungsfestlegung

    Die Verpackung ist generell nach den Vorgaben aus Punkt 2 – 4 zu planen.

    Darüber hinaus sind gegebenenfalls vorhandene teilespezifische Zeichnungshinweise, entsprechend der beispielhaft beschriebenen Empfindlichkeitsklasse, zu berücksichtigen.

    Als Download unter: https://wicke.com/

  6. Gewicht
    • Das Maximalgewicht eines Behälters ist 15 kg.
    • Das Maximalgewicht einer Gitterbox ist 1.000 kg.
    • Das Maximalgewicht einer Palette ist 950 kg.
    • Das Maximalgewicht für Bündel von Blechen, Rohren und Stabstählen ist 2.500 kg.
  7. Sauberkeit

    Schmutzempfindliche und schmutz- oder ölbehaftete Teile sind vorab in PE-Beutel zu verpacken.

  8. Optimierung Behälterfüllgrad

    Behälter sind grundsätzlich vom Lieferanten mit einem maximalen Füllgrad anzuliefern. Füllgradoptimierungen sind vom Lieferanten vorzuschlagen und in Zusammenarbeit mit WICKE abzustimmen.

  9. Kennzeichnung

    Jeder Behälter ist mittels Warenanhänger (Teile-Nr., Bezeichnung, Datum, Stückzahl und Identifikation (Index der Zeichnung) ) zu kennzeichnen.

  10. Anbringungsart und -ort für Warenanhänger
    • Der Warenanhänger für Behälter wird stirnseitig in den dafür vorgesehenen Labelhalter geschoben.
    • Der Hauptwarenanhänger für die Ladeeinheit sowie Adress-Etiketten dürfen mit leicht und rückstandsfrei lösbaren Klebepunkten befestigt werden.
    • Ein flächiges Bekleben der Behältnisse ist NICHT erlaubt.
    • WICKE wird die Kosten für das Entfernen von flächig aufgeklebten Labeln dem Lieferanten belasten.
  11. Transportverpackung
    • Ware auf Euro- oder Einweg-Paletten ist zum Transport mit Palettendeckel zu versehen. Sofern notwendig, sind als Ebenheitsausgleich leere Behälter zu verwenden. Die Sicherung ist mittels Kunststoffband oder Schrumpffolie zu gewährleisten.
    • Einzelne Behältnisse oder Gebinde sind mittels Kunststoffband zu verschließen. Die Behältnisse dürfen dabei nicht verformt oder beschädigt werden.
    • Die Kosten für bleibend verformte und damit beschädigte Behältnisse werden dem Lieferanten belastet.
  12. Anlieferung

    Euro- oder Einwegpaletten / Maximalhöhe 1.050 mm

  13. Ausnahmeregelung
    • Sollten spezifische Verpackungsanforderungen von dieser Verpackungsvorschrift abweichen, so ist eine entsprechende Abstimmung mit WICKE erforderlich.
    • Abweichungen von dieser verbindlichen Verpackungsvorschrift bedürfen einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung.