Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Präambel
Diese Verpackungsvorschrift gilt für alle Lieferanten und internen Bereiche der Wicke GmbH + Co. KG – nachstehend Wicke genannt – und soll dazu führen, einen rationellen und störungsfreien Materialfluss vom Lieferanten bis zum Verbraucherort zu gewährleisten. Primäre Ziele sind:
- optimale Behälter- und Verpackungsgestaltung
- abgestimmte Mengeninhalte
- standardisierte Abmessungen
- Verpackungsarten
In der logistischen Kette vom Lieferanten bis zum Verbraucherort werden folgende Verpackungsarten eingesetzt, wobei prinzipiell der Verpacker / Versender für die Anlieferqualität des Packgutes haftet:
- Mehrweg-Verpackungen
- Holz-Europaletten 1200 x 800 x 150 mm
- Gitterboxpaletten 1240 x 840 x 970 mm Gewicht, 85 kg
- Chemie-Paletten CP-9 1140 x 1140 mm
- Einweg-Verpackungen
- Einweg-Kartonagen
- Einweg-Paletten Max. 1200 x 800 x 150 mm
- Einweg-Verpackungshilfsmittel
- Verpackungen für Bleche, Rohre und Stabstähle
- Bund-Länge max. 6200 mm, Gewicht max. 2500 kg
Nur ein Artikel pro Bund
Wicke bevorzugt Mehrweg-Ladungsträger gegenüber Einweg-Verpackungen.
- Anforderungen an die Verpackung
Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Teileschutz
- optimaler Füllgrad der Packmittel
- Maximalgewicht von 15 kg je Verpackungseinheit (ausgenommen Gitterboxpaletten und Sonderverpackungen; hier sind spezielle Vereinbarungen notwendig)
- Schüttgut sowie schmutzempfindliche und schmutz- oder ölbehaftete Teile sind vorab in PE-Beutel (passend für Behältnisse 400x300x180 mm) zu verpacken. Gegebenenfalls sind hier auch kleinere Einheiten in gleichbleibenden Gebindegrößen erlaubt.
- Standardabmessungen entsprechend Euro-Norm-Maßen
- Stapelfähigkeit
- handlingsgerechter Aufbau
- Bildung rationeller Ladeeinheiten
- Transportsicherung
- problemlose Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch Flurförderzeuge
- recyclingfähige Materialien
- Verpackungsrecycling und Abfallvermeidung
Die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen der Umweltgesetzgebung und auch die der Wicke GmbH + Co. KG sind zu berücksichtigen.
- Verpackungsabfallvermeidung: Verpackungsabfall ist auf das unmittelbar notwendige Maß zu beschränken.
- Verpackungsverminderung: Mehrweg- und Einwegverpackung ist nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu definieren.
- Verpackungsverwertung: Mehrweg- und Einwegverpackung muss umweltverträglich verwertet werden können.
- Transport- / Packmittelauswahl und Verpackungsfestlegung
Die Verpackung ist generell nach den Vorgaben aus Punkt 2 – 4 zu planen.
Darüber hinaus sind gegebenenfalls vorhandene teilespezifische Zeichnungshinweise, entsprechend der beispielhaft beschriebenen Empfindlichkeitsklasse, zu berücksichtigen.
Als Download unter: http://wicke.com/
- Gewicht
- Das Maximalgewicht eines Behälters ist 15 kg.
- Das Maximalgewicht einer Gitterbox ist 1.000 kg.
- Das Maximalgewicht einer Palette ist 950 kg.
- Das Maximalgewicht für Bündel von Blechen, Rohren und Stabstählen ist 2.500 kg.
- Sauberkeit
Schmutzempfindliche und schmutz- oder ölbehaftete Teile sind vorab in PE-Beutel zu verpacken.
- Optimierung Behälterfüllgrad
Behälter sind grundsätzlich vom Lieferanten mit einem maximalen Füllgrad anzuliefern. Füllgradoptimierungen sind vom Lieferanten vorzuschlagen und in Zusammenarbeit mit WICKE abzustimmen.
- Kennzeichnung
Jeder Behälter ist mittels Warenanhänger (Teile-Nr., Bezeichnung, Datum, Stückzahl und Identifikation (Index der Zeichnung) ) zu kennzeichnen.
- Anbringungsart und -ort für Warenanhänger
- Der Warenanhänger für Behälter wird stirnseitig in den dafür vorgesehenen Labelhalter geschoben.
- Der Hauptwarenanhänger für die Ladeeinheit sowie Adress-Etiketten dürfen mit leicht und rückstandsfrei lösbaren Klebepunkten befestigt werden.
- Ein flächiges Bekleben der Behältnisse ist NICHT erlaubt.
- WICKE wird die Kosten für das Entfernen von flächig aufgeklebten Labeln dem Lieferanten belasten.
- Transportverpackung
- Ware auf Euro- oder Einweg-Paletten ist zum Transport mit Palettendeckel zu versehen. Sofern notwendig, sind als Ebenheitsausgleich leere Behälter zu verwenden. Die Sicherung ist mittels Kunststoffband oder Schrumpffolie zu gewährleisten.
- Einzelne Behältnisse oder Gebinde sind mittels Kunststoffband zu verschließen. Die Behältnisse dürfen dabei nicht verformt oder beschädigt werden.
- Die Kosten für bleibend verformte und damit beschädigte Behältnisse werden dem Lieferanten belastet.
- Anlieferung
Euro- oder Einwegpaletten / Maximalhöhe 1.050 mm
- Ausnahmeregelung
- Sollten spezifische Verpackungsanforderungen von dieser Verpackungsvorschrift abweichen, so ist eine entsprechende Abstimmung mit WICKE erforderlich.
- Abweichungen von dieser verbindlichen Verpackungsvorschrift bedürfen einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung.